Das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzverordnung wurden per 1. September 2008 angepasst. Auf Druck aus Medien und Politik wurde insbesondere das Halten von Hunden neu definiert und bedeutet für alle Hundehaltenden, die einen Hund ab dem 1. September 2008 angeschafft haben, dass ein Sachkundenachweis bis 1.9.2010 erbracht werden muss. Den SachKundeNachweis (SKN) wird separat in Theorie und/oder Praxis ausgestellt. Im Sonderdruck der Zeitschrift "Hunde" können Sie sich über die Sach- und Gesetzeslage und vieles mehr informieren. Sachkundenachweis & Co.
Mit dieser Ausbildung soll das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Hund gestärkt werden. Der Sachkundenachweis–Kurs muss von der Person besucht werden, auf die der Hund eingelöst ist.
Die Kursinhalte dieser obligatorischen Ausbildung sind vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) vorgegeben.
Sachkundenachweis Theorie: Obligatorisch für Ersthundehalter, auf die noch nie ein Hund angemeldet war.
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Sachkundenachweis Praxis: Obligatorisch für alle Hundehalter.
Wer bereits einen Hund besessen hat, muss beim Kauf jedes weiteren Hundes auch innerhalb eines Jahres das
praktische Training mit dem neuen Hund besuchen.
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